Gutschein Bedingungen

Für den Erwerb von Gutscheinen gelten unsere AGB und Datenschutzbestimmungen.

Darüber hinaus gelten die folgenden Gutschein-Bedingungen:

 

   1.       Allgemeine Angaben

Der Gutschein wird ausgegeben von: HH-Leuchten Dipl.-Ing. (FH) Michaela Schneider e.K., Zellinger Str. 28, 97274 Leinach.

Bei Fragen zum Gutschein wenden Sie sich bitte an: bestellung@hh-leuchten.de

   2.       Gegenstand

Der HH-Leuchten-Gutschein kann nach Maßgabe dieser Bedingungen im Rahmen von Einkäufen in unserem Geschäft in 97274 Leinach eingelöst werden.

Der Gutschein wird Ihnen in Form einer Grußkarte nach Zahlungseingang postalisch zugestellt.

Sie können den Gutschein an Dritte weitergeben.

   3.       Zahlungsmodalitäten

Der Gutschein kann entweder vor Ort bei HH-Leuchten in Leinach in Bar oder per EC-Karte oder nach Rechnungserhalt per Überweisung bezahlt werden.

   4.       Einlösen des Gutscheins

Der Gutschein kann für den Kauf der von der Firma HH-Leuchten vertriebenen Produkte eingesetzt werden. Der Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

Der Gutschein kann nicht bar ausbezahlt werden.

Jeder Nutzer muss volljährig und voll geschäftsfähig sein.

   5.       Restguthaben

Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können bei einem erneuten Einkauf eingelöst werden.

Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.

   6.       Gültigkeitsdauer

Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres eingelöst werden, danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Im Einzelfall ist durch eine persönliche Absprache mit HH-Leuchten eine Verlängerung der Gutscheindauer möglich.

   7.       Haftung

HH-Leuchten übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch oder die verzögerte Übermittung (z.B. wegen technischer Schwierigkeiten) des Gutscheins.

   8.       Veräußerung

Der Gutschein darf nicht veräußert werden, insbesondere ist es nicht gestattet, den Gutschein auf sogenannten Internet-Auktionsplattformen zum Kauf anzubieten. In dieser Form erworbene Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit und befreien HH-Leuchten von der Pflicht des einlösens.